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  Rentenberatung

Auskunft und Rat in Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Versicherte und Hinterbliebene jeden ersten Mittwoch im Monat in der Zeit von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr im Rathaus der Stadt Maintal in Zimmer 031. Die Stadt stellt dem von der Deutschen Rentenversicherung für den Main Kinzig Kreis zuständigen Versichertenberater (vielerorts noch bekannt als Versichertenältester) Martin Fischer einen geeigneten Raum zur Verfügung, so dass Maintaler Bürger für Rentenanträge, Anträge auf Kontenklärung oder das Beglaubigen von Kopien die kurzen Wege innerhalb der Stadtverwaltung nutzen können. Der Zeitraum ist so gewählt, dass auch Berufstätige diesen kostenlosen Service nutzen können. Wenn der Andrang während dieser Sprechstunden größer wird, als die dafür zunächst zur Verfügung stehenden zwei Stunden, ist darüber hinaus an eine Erweiterung des Sprechzeitenangebotes gedacht. Für Versicherte die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, besteht natürlich auch die Möglichkeit, Hausbesuchstermine zu vereinbaren.
Die verschiedenen Formulare, deren Umfang nicht selten 15 bis 20 A4 Seiten beträgt, beinhalten viele Fragen, die für die Versicherten schwer verständlich und oft ohne Sinngehalt sind. Daher sind auch Versicherte mit dem Ausfüllen dieser Unterlagen oft überfordert und freuen sich, wenn kompetente Hilfe bei der Beantwortung der Fragen angeboten wird. Dies gilt nicht nur dann, wenn Rente beantragt werden soll, sondern für alle mit der gesetzlichen Rente im Zusammenhang stehende Angelegenheiten. Eigeninitiative der Versicherten ist insbesondere dann gefragt, wenn beispielsweise Beschäftigungszeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit, Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten nicht im Versicherungsverlauf erscheinen. Diese Fehlzeiten können aber im Rahmen des Kontenklärungsverfahren dem Rentenversicherungsträger erklärt werden und wirken sich oft rentensteigernd aus.


Die Kontenklärung ist lange vor Rentenbeginn möglich und manchmal auch nötig!

 

 

Auch wenn für viele Versicherte wegen der bereits beschlossenen Anhebung der Regelaltersgrenzen von 65 auf 67 Jahre der Weg zur Rente ein Stück weiter in die Ferne gerückt ist, empfiehlt es sich bereits jetzt, die Versichertenzeiten zu klären. Dies macht sich insbesondere dann bemerkbar, wenn lange Zeit später Unterlagen herbei geschafft werden müssen, die beispielsweise eine Beschäftigung nachweisen können.

Wenn nämlich zwischenzeitig das Unternehmen nicht ehr existiert oder entsprechende Lohn- und Gehaltsunterlagen vernichtet wurden, wird es für die Versicherten schwer. Auch sind bei zurückliegenden Ereignissen die Erinnerungslücken größer.

Notwendig wird eine Kontenklärung immer dann, wenn Ehescheidungsverfahren anstehen. Diese ziehen sich nicht nur wegen des Nichtscheidungswillens des (noch-) Ehepartners hin. Der mit dem Ehescheidungsverfahren durchzuführende Versorgungsausgleich, bei der die Berechnung der Rentenanwartschaften erfolgt, verzögert sich meist deshalb, weil hierzu die (Zeit-)Konten der Versicherten zwingend zu klären sind. Die Versicherten sollten also umgehend, wenn sie die Aufforderung des Familiengerichtes zur Konenklärung erhalten, sich mit dem Versichertenberater in Verbindung setzen, damit die entsprechenden Formulare ausgefüllt, Unterlagen beigefügt und rechtzeitig zurückgesendet werden können.

Versichertenberater Fischer verwies zudem darauf, dass es zur Berechnung des Versorgungsausgleiches oder zur Auszahlung der Rente sowieso erst dann kommt, wenn alle Zeiten ab dem 17. Lebensjahr bis zum Scheidungsdatum oder Renteneintritt vollständig geklärt wurden.

Seit kurzem, so Fischer, besteht sogar die Möglichkeit die Vordrucke elektronisch auszufüllen, so dass die Formulare lediglich unterschrieben werden müssen. Dieser Service ist für die Versicherten und Hilfesuchenden selbstverständlich kostenfrei und gehört zum Service der Deutschen Rentenversicherung. Hierzu gehört auch der Versand der Unterlagen an den Rentenversicherungsträger. Die Abgabe eines Rentenantrags oder anderer Dokumente bei einem Versichertenberater hat darüber hinaus die gleiche Wirkung wie die direkte Abgabe bei der Hauptverwaltung, den Auskunfts- und Beratungsstellen des Rentenversicherungsträgers oder anderen Stellen – allerdings ist der Weg nicht so weit, da für derartige Fälle nunmehr die Möglichkeit besteht, die Sprechstunden im Rathaus zu nutzen.

Während der Sprechzeiten erhalten die Versicherten verschiedene Broschüren der Deutsche Rentenversicherung, die umfangreich Auskunft über die Themen

-          Rente,
-          Rente und Ausland,
-          Versicherung und Beitrag,
-          Rehabilitation,
-          Service und
-          Zusätzliche Altersversorgung,


geben, die an Interessierte und Versicherte zur Orientierung kostenlos abgegeben werden.

Versichertenberater Martin Fischer erreichen Sie außerhalb der Sprechzeiten auch telefonisch unter 0172/6920508 zwecks Terminabsprache.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de.