Das Ortsgericht
Ortsgerichte können für folgende persönlichen Angelegenheiten in Anspruch genommen werden:
- Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
- Erteilung der Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht
- Sicherung des Nachlasses
- Mitwirkung bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
- Schätzungen bebauter oder unbebauter Grundstücke
- Kirchenaustritt