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  Das Ortsgericht

 

Ortsgerichte können für folgende persönlichen Angelegenheiten in Anspruch genommen werden: 

 

    • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
    • Erteilung der Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht
    • Sicherung des Nachlasses
    • Mitwirkung bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
    • Schätzungen bebauter oder unbebauter Grundstücke
    • Kirchenaustritt