Schiedsämter
Schlichten ist besser als richten
Hauptaufgabe der Schiedspersonen liegt darin, zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Privatpersonen beizutragen. Es sind Schlichtungsverhandlungen in zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten (Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld, Mietstreitigkeiten, Nachbarschaftsstreitigkeiten u.v.a.) und Sühneverhandlungen bei Strafbeständen (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung u.v.a.) zu führen.