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  Allgemeines zur Kommunalverfassung

 

Wie wird die Stadt Maintal regiert?

 

Falls Sie aus einem anderen Bundesland als Hessen stammen, werden Sie mit Sicherheit Unterschiede feststellen, da die hiesigen Kommunen nach der sog. "unechten Magistratsverfassung" regiert werden.

 

Das wichtigste Gremium ist die Stadtverordnetenversammlung. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Maintal besteht aus 45 Stadtverordneten und wird bei der Kommunalwahl direkt vom Volk gewählt. Seit 2001 können Wählerinnen bzw. Wähler bei der Stimmabgabe kumulieren (häufeln) und Panaschieren (Stimmen an Bewerber verschiedener Listen verteilen). Umgangssprachlich wird dieses Gremium auch als "Stadtparlament" bezeichnet. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Stadt und die in Maintal geltenden Satzungen.

 

Die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung bedürfen einer intensiven Vorbereitung und Beratung. Damit sich nicht alle Stadtverordnete mit den vielfältigen Detailfragen bei der Beschlussfassung befassen müssen, wurden in Maintal vier Ausschüsse gebildet:

  • Haupt- und Finanzausschuss
  • Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung
  • Verkehrsausschuss
  • Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport und Kultur

Die Sitzungen von Stadtverordnetenversammlung und Ausschüssen sind öffentlich.

 

Das Organ, welches die Stadtverwaltung sicherstellt, ist der Magistrat der Stadt Maintal. Dem Magistrat obliegt die Ausführung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und der Angelegenheiten, die ihm durch Gesetze und Verordnungen zugewiesen sind.

 

Der Magistrat ist verantwortlich für die Verwaltung der öffentlichen Einrichtungen und des städtischen Vermögens. Er besteht aus dem Bürgermeister, dem hauptamtlichen Ersten Stadtrat und sechs weiteren ehrenamtlichen Stadträten.

 

Die hauptamtlichen Stadträte werden durch die Stadtverordnetenversammlung für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Die ehrenamtlichen Stadträte werden ebenfalls durch die Stadtverordnetenversammlung für die jeweilige Wahlzeit gewählt.

 

Der Bürgermeister wird direkt vom Volk gewählt. Bei Stimmengleichheit zählt seine Stimme doppelt (Bürgermeisterstimme). Der Bürgermeister leitet und beaufsichtigt den Geschäftsgang der gesamten Stadtverwaltung und sorgt für den geregelten Ablauf der Verwaltungsgeschäfte.